Zusammenfassung: Der Oeder Weg ist so beschildert, sodass der Oeder Weg letztendlich keine Fahrradstraße ist. Die Fahrradstraßenschilder werden nicht der Konvention entsprechend verwendet und nicht eindeutig.
- Siehe ERA 2010 die Seite 60 und 61. Dabei schenke man der Skizze auf Seite 61 besondere Beachtung. Dann sieht man, dass alle Schilder der Kreuzungen am Oeder Weg 90 Grad gedreht werden müssten, um dieser Leitlinie zu entsprechen. Das gilt auch für den Grüneburgweg.
- Siehe Musterlösungen aus Radnetz Hessen QUALITÄTSSTANDARDS UND MUSTERLÖSUNGEN Seite 97, 98, 107, 124, 125, 135, 150, 151. Die Schilder stehen nicht so da, wie beschrieben. Sie müssten um 90 Grad gedreht werden.
Diese Musterlösungen müssen erfüllt sein, damit der Umbau einer Straße vom Land Hessen gefördert wird. Im Oeder Weg fehlen die aufgemalten Fahrradstraßenschilder an den Kreuzungen.
Damit besteht die Gefahr, dass Verkehrsteilnehmer auf dem Oeder Weg und Nebenstraßen unterschiedlicher Ansicht über die Rechte der Radfahrer sind. Hauptproblem, die Autofahrer, die auf den Oederweg einbiegen, erfahren nicht, dass sie auf eine Fahrradstraße einbiegen.
Wer es genauer verstehen will, muss sich die versprochen lange langweilige Version durchlesen.
An der Kreuzung Jahnstraße – Oeder Weg tat sich vor Kurzem folgendes Bild auf.
Ich dachte mir: „Cool, gerade aus ist jetzt auch eine Fahrradstraße.“ Dann sah ich, wie hoffentlich auch der geneigte Leser im Hintergrund an der rechten Straßenseite, das Schild „Fahrradstraße Ende“.
Statt des Wortes „cool“ hatte ich ein riesengroßes Fragezeichen im Kopf. Will man mit den Schildern, die Straße als Fahrradstraße aus allen Richtungen wasserdicht machen? Damit ja keiner sagen kann, er hat nicht mitbekommen, dass hier eine Fahrradstraße ist. Warum will man diesen kleinen Teilbereich der Kreuzung zur Fahrradstraße machen? Und warum erfährt das abbiegende Fahrzeug, also in dem Fall die Radfahrer, nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist? Die abbiegenden Autos fahren dann doch auf dem Oeder Weg normal und die den Oeder Weg entlangkommenden Radfahrer glauben, sie haben die Sicherheit der Fahrradstraße.
Weil ich so merkwürdig fand, habe ich der Meldestelle eine Meldung (2021092604) am 24.9..2022 gemacht:
So wie die Fahrradstraßenschilder im Bornwiesenweg und Finkenhofweg gesetzt sind, wird der Eindruck erweckt, dass die Fahrradstraße für diese Straßen gilt, nicht für das Abbiegen in den Oeder Weg. Dasselbe gilt für die Kreuzung Querstraße. Wenn, müsste man Fahrradzone verwenden.
Weil ich keine Antwort bekam und das Phänomen an anderen Kreuzungen auch sah, stellte ich mir die Frage, ob ich doof bin und schaute mir die Sache genauer an.
Der Blick in das Gesetz
Also in der Anlage 2 der StVO nachgeschaut.
Es gibt das Zeichen 244.1 für die Fahrradstraße:
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.“
und das Zeichen Zeichen 244.3 für die Fahrradzone:
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFVdarf Fahrradzonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern und Elektro-kleinstfahrzeugen im Sinne dereKFVist erlaubt.
4. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
In der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001*In der Fassung vom 8. November 2021 (BAnz AT 15.11.2021 B1) heißt es:
Zu Zeichen 244.1 und 244.2 Beginn und Ende einer Fahrradstraße
1I.
Die Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr in Betracht. Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.II.
Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).III.
Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite kann durch bauliche Maßnahmen oder Sperrflächen eingeengt werden. Auf Senkrecht- oder Schrägparkstände sollte grundsätzlich verzichtet werden.IV.
Das Zeichen 244.2 ist entbehrlich, wenn die Fahrradstraße in eine Fußgängerzone (Zeichen 242.1), eine Fahrradzone (Zeichen 244.3), eine Tempo 30-Zone (Zeichen 274.1) oder in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht.Zu Zeichen 244.3 und 244.4 Beginn und Ende einer Fahrradzone
I.
Vgl. zu § 45 Absatz 1i.II.
Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr und der Verkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung darf in Fahrradzonen nur ausnahmsweise durch die Anordnung entsprechender Zusatzzeichen zugelassen werden (z. B. Anliegerverkehr). Daher müssen vor der Anordnung die Bedürfnisse des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, die nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, ausreichend berücksichtigt werden (alternative Verkehrsführung).III.
Die VwV zu den Zeichen 274.1 und 274.2 gilt entsprechend.
Da der Gesetzgeber zwischen Fahrradstraße und -zone unterscheidet, gilt das Schild für die Fahrradstraße nur für die Straße, der man folgt. Es gilt nicht für die Straßen, in die man einbiegt.
Muss man an jeder Kreuzung eine Fahrradstraßenschild aufstellen? Für Ge- und Verbotsschilder gilt man sollte, außer die Situation ist so eindeutig, dass man sich die Schilder sparen kann.
Ein Blick auf andere Fahrradstraßen
Schauen wir, wie man das an anderen Orten regelt.
Elkenbachstraße Frankfurt
Die einbiegende Straße
Taunusstraße Offenbach
Die einbiegende Straße
Eine andere einbiegende Straße
Mönchwörthstraße Mannheim
Eine andere einbiegende Straße
Also dort werden an der Kreuzung die Fahrradstraßenschilder in Fahrtrichtung der Fahrradstraße aufgestellt. Ab der nächsten Kreuzung weiß auch der unaufmerksame Autofahrer, er ist auf einer Fahrradstraße.
Wie ist das im Oeder Weg? Klappern wir doch einfach die Kreuzungen ab. Erfährt ein auf den Oeder Weg einbiegendes Auto jemals, dass es auf einer Fahrradstraße gelandet ist? (Ich verrate es jetzt schon. Nein! Die Radfahrer aber genauso wenig.)
Kreuzung Jahnstraße – Oeder Weg – Querstraße
Blick in die Querstraße. Man sieht das Fahrradstraßenschild in der Jahnstraße und das Fahrradstraßen-Ende-Schild in der Querstraße.
Blick in die Jahnstraße. In der Querstraße gibt es kein Fahrradstraßenschild. Was erklären dürfte, warum in der Jahnstraße kein Fahrradstraßen-Ende-Schild steht.
Dies lässt den Schluss zu, dass die Beschilderung
- für die querenden Verkehrsteilnehmer gedacht ist.
- nicht für die vom Oeder Weg abbiegenden Fahrzeuge.
- dass die von der Jahnstraße einbiegenden Fahrräder nicht erfahren sollen/müssen, dass sie auf eine Fahrradstraße kommen.
Kreuzung Bornwiesenweg – Oeder Weg – Mittelweg
Wir sind im Bornwiesenweg und sehen hinüber in den Anfang des Mittelweg. Kein Fahrradstraße-Ende-Zeichen im Mittelweg.
Auf der anderen Seite vom Mittelweg Kein Fahrradstraße-Ende-Zeichen im Bornwiesenweg.
Aber in beiden Straßen stehen Fahrradstraßen-Anfangs-Schilder.
Gehen wir von der Annahme aus, dass die Schilder für querende Fahrzeuge gelten und nach StVO nur für geradeaus und nicht für Straßen, in die man abbiegt, dann liegen diese Schlüsse nahe.
- Querende Radfahrer können annehmen, dass die fortführende Straße eine Fahrradstraße ist. Die vom Oederweg abbiegenden Autos wissen davon nichts. Die entgegenkommenden Autos im weiteren Verlauf des Bornwiesenweges wissen davon aber nichts. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die von beiden Straßen in den Oederweg einbiegenden Verkehrsteilnehmer erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
Kreuzung Fichardstraße – Oeder Weg -Hermannstraße
Blick in die Fichardstraße:
Blick in die Hermannstraße
Beiden Straßen ist gemeinsam, dass sie für die Autos Einbahnstraßen vom Oeder Weg weg sind und dass die Radfahrer in beide Richtungen fahren dürfen. Gegenüber an den Kreuzungen sind keine Fahrradstraße-Ende-Schilder montiert.
- Querende Radfahrer können annehmen, dass die fortführende Straße eine Fahrradstraße ist. Die vom Oeder Weg abbiegenden Autos wissen davon nichts. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die von beiden Straßen in den Oeder Weg einbiegenden Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall die Radfahrer, erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist.
Kreuzung Adlerflychtstraße – Oeder Weg – Sömmerringstraße
An der Kreuzung Adlerflychtstraße – Oeder Weg – Sömmerringstraße sieht es wieder so aus:
Blick in die Adlerflychtstraße:
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die einbiegenden Radfahrer erfahren auch nicht, dass es sich um eine Fahrradstraße handelt.
Blick in die Sömmerringstraße
- Durch das fehlende Fahrradstraßen-Ende-Schild kann wieder der Eindruck entstehen, die fortführende Straße ist eine Fahrradstraße. Die vom Oeder Weg abbiegenden Autos wissen davon nichts. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Radfahrer erfahren nicht, dass sie in eine Fahrradstraße einbiegen.
Kreuzung Lersnerstraße – Oederweg – Stalburgstraße
Blick in die Lersnerstraße:
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Radfahrer erfahren nicht, dass sie in eine Fahrradstraße einbiegen.
Blick in die Stalburgstraße:
- Durch das fehlende Fahrradstraßen-Ende-Schild kann wieder der Eindruck entstehen, die fortführende Straße ist eine Fahrradstraße. Die vom Oeder Weg abbiegenden Autos wissen davon nichts. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Radfahrer erfahren nicht, dass sie in eine Fahrradstraße einbiegen.
Auch hier wieder, die Radfahrer und Autofahrer, die geradeaus fahren, können auf die Idee kommen, da ist eine Fahrradstraße. Die vom Oeder Weg abbiegen, kommen nicht auf die Idee. Aber die Autofahrer und Radfahrer, die in den Oeder Weg einbiegen, erfahren auch nicht, dass dort eine Radfahrstraße ist.
Kreuzung Keplerstraße – Oeder Weg – Wolfgangstraße
Blick in die Wolfgangstraße.
- Durch das fehlende Fahrradstraßen-Ende-Schild kann wieder der Eindruck entstehen, die fortführende Straße ist eine Fahrradstraße. Die vom Oeder Weg abbiegenden Autos wissen davon nichts. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Radfahrer erfahren nicht, dass sie in eine Fahrradstraße einbiegen.
Blick in die Kepplerstraße
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Radfahrer erfahren nicht, dass sie in eine Fahrradstraße einbiegen.
Kreuzung Schwarzburgstraße – Oeder Weg – Oeder Weg
Die Kreuzungsbezeichnung stimmt schon. Hier der Blick aus der Schwarzburgstraße in den zweiten Arm des Oeder Weges.
- Durch das fehlende Fahrradstraßen-Ende-Schild kann wieder der Eindruck entstehen, die fortführende Straße ist eine Fahrradstraße. Die vom Oeder Weg abbiegenden Autos wissen davon nichts. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Radfahrer erfahren nicht, dass sie in eine Fahrradstraße einbiegen.
Blick in die Schwarzburgstraße:
- Durch das fehlende Fahrradstraßen-Ende-Schild kann wieder der Eindruck entstehen, die fortführende Straße ist eine Fahrradstraße. Die vom Oeder Weg abbiegenden Autos wissen davon nichts. Damit werden Radfahrer gefährdet.
Kreuzung Holzhausenstraße – Oeder Weg
Blick in die Holzhausenstraße Richtung Osten.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Radfahrer erfahren nicht, dass sie in eine Fahrradstraße einbiegen.
Blick in die Holzhausenstraße Richtung Westen.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Autos erfahren nicht, dass der Oeder Weg eine Fahrradstraße ist. Damit gehen sie von anderen Voraussetzungen aus, als die Radfahrer, die schon dem ganzen Oeder Weg gefolgt sind. Damit werden Radfahrer gefährdet.
- Die in den Oeder Weg einbiegenden Radfahrer erfahren nicht, dass sie in eine Fahrradstraße einbiegen.
Eine Art Zwischenfazit
Mancher wird einwenden: „Moment einmal, dass man davon ausgeht, dass die fortführende Straße eine Fahrradstraße ist, wenn gegenüber an der Kreuzung kein Fahrradstraßen-Ende-Schild steht, ist eine bösartige Lesart, um die Verkehrsplaner bloßzustellen.“
Also gehen wir davon aus, dass eine Fahrradstraßenschild nicht über die Kreuzung gilt, dann haben wir ein anderes Problem, dann ist der Oeder Weg zwischen Schwarzburgstraße und der Kreuzung Jahnstraße/Querstraße keine Fahrradstraße, weil da keine Fahrradstraßenschilder längs der Fahrtrichtung an den Kreuzungen stehen. Es gibt 14 Kreuzungen zwischen der Eschersheimer und Enkheimerstraße, an denen kein Fahrradstraßenschild in die Fahrtrichtungen des Oeder Wegs steht.
Die Beschilderung und Wegweisung ist in sich logisch inkonsistent. Gilt das Fahrradstraßenschild über eine Kreuzung hinweg, dann sind auch, wie oben gezeigt, weitere Nebenstraßen Fahrradstraßen. Oder das Fahrradstraßenschild gilt nicht über eine Kreuzung hinaus, dann ist der Großteil des Oederweges keine Fahrradstraße. Verwendet man beide Sichtweisen, gibt es das Problem, wie findet man im Verkehrsfluss heraus, was gerade gemeint ist.
Man könnte das vielleicht damit retten, dass man annimmt, Fahrradstraßenschilder gelten doch um die Ecke. Wenn wir den Gedanken akzeptieren, dann wären die Seitenstraßen der oben mit Mapillary gezeigten Fahrradstraßen auch Fahrradstraßen. Also es gäbe ein furchtbares Chaos, weil man jedes Mal entscheiden müsste, in was für eine Richtung gilt das Schild. Das kann man eigentlich nicht wollen.
Also schauen wir mal in den Grünburgweg. Da wurde eine Fahrradstraße einige Monate später gebaut. Da beschildert man auf den ersten Blick gleich. Ich habe nicht abgeprüft, ob es die gleichen Missverständnisse geben kann wie im Oeder Weg, denn es gibt einen gravierenden Unterschied.
Auf dieser Karte habe ich markiert, wo auf beiden Straßen Fahrradstraßenschilder auf die Fahrbahn gemalt worden sind.
Bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass im Grüneburgweg jede Kreuzung durch zwei solche aufgemalte Fahrradstraßenschilder abgesichert ist.
Es stellt sich schon die Frage, warum im Grüneburgweg das eindeutigere System verwendet wird, aber im längeren und schwierigeren Oeder Weg nicht.
Weil mich diese Frage nicht in Ruhe gelassen hat, habe ich weitergesucht und bin auf zwei Leitlinien zur Gestaltung von Kreuzungen von Fahrradstraßen gestoßen.
- ERA 2010 die Seite 60 und 61. Dabei schenke man der Skizze auf Seite 61 besondere Beachtung. Dann sieht man, dass alle Schilder der Kreuzungen am Oeder Weg 90 Grad gedreht werden müssten, um dieser Leitlinie zu entsprechen. Das gilt auch für den Grüneburgweg. Wegen der Sichtbarkeit müssten die Schilder anders positioniert werden.
- Musterlösungen aus Radnetz Hessen QUALITÄTSSTANDARDS UND MUSTERLÖSUNGEN Seite 97, 98, 107, 124, 125, 135, 150 und 151. (Ich habe alle Skizzen aufgeführt, damit klar wird, dass sich da niemand verschaut hat.) Die Schilder stehen nicht so da, wie beschrieben. Sie müssten um 90 Grad gedreht werden. Wegen der Sichtbarkeit müssten die Schilder anders positioniert werden.
Diese Musterlösungen müssen erfüllt sein, damit der Umbau einer Straße vom Land Hessen gefördert wird. Im Oeder Weg fehlen die aufgemalten Fahrradstraßenschilder an den Kreuzungen.
Weiß es die Stadt Frankfurt anders oder besser?
Wie oben am Grüneburgweg und noch weiter oben in der Elkenbachstraße gezeigt. Dort ist jede Kreuzung eindeutig beschildert und markiert. Das gilt auch für die Fahrradstraße Katharinenpforte bis Töngesgasse. Wenn man die Methode Elkenbachstraße mit der Methode Grüneburgweg kombinieren würde, wäre das Höchstmaß an Klarheit erreicht.
Dass die Stadt Frankfurt für das Problem, wie erfährt ein einbiegendes Fahrzeuge, dass es in eine Fahrradstraße fährt, andere Möglichkeiten kennt, zeigt sie uns in der Töngesgasse.
Oder an der Kreuzung Katharinenpforte – Bleidenstraße seht dieses Schild mindestens seit 2015. Also so neu ist die Methode für die Stadt Frankfurt nicht.
Also die Stadt Frankfurt kennt die Techniken, wie man eine Fahrradstraße eindeutig kenntlich macht und nicht Irrtürmer erzeugt, die die Radfahrer gefährden. Warum wendet man sie nicht an?
Meine (Verschwörungs)theorie
Für am Wahrscheinlichsten halte ich, dass die aufgemalten Schilder bei den Arbeiten vergessen worden sind, aber bei der Abnahme der Arbeiten nicht bemerkt worden ist.
Genauso für wahrscheinlich halte ich, dass da bei der Planung nicht daran gedacht worden ist.
Aus meiner Erfahrung mit der neuen Wegweisung und wie auf meine Einwände reagiert wird, gehe ich davon aus, dass man im Straßenverkehrsamt keine Techniken hat, wichtige Merkmale einer Fahrradanlage in der Planung zu sichern. Weiter das bei der Abnahme von Arbeiten keine geeigneten Tools gibt, um offensichtliche Fehler zu bemerken.
Durch Corona haben wir gelernt, dass Verschwörungstheorien eine Reaktion darauf sind, den Unsinn, den die Komplexität des modernen Lebens uns zumutet, erträglich zu machen, indem man versucht eine Motivation hineinzudeuten.
In den tiefen Kammern meines Bewusstseins denke ich mir, vielleicht braucht die Stadt Frankfurt eine Mogelpackung. Im großen und ganzen läuft der Oeder Weg ganz gut. Trotz falscher Beschilderung scheint nichts zu passieren. Sollte ein Anwohner darauf kommen, gegen die Fahrradstraße zu klagen, kann man ihm immer noch erklären: „Schau dir die Beschilderung an. Das ist keine Fahrradstraße. Wir haben nur die Verkehrsführung geändert und viel rote Farbe auf die Straße gepinselt.“ Raffiniert!
Warum mache ich diese Fehler öffentlich und gebe sie nicht weiter?
Die Meisten kennen vermutlich das Gefühl, dass man an einem Verstand zweifeln sollte. Entweder an dem eigenen oder an dem seines Gegenübers. Da das Gegenüber letztlich der Staat ist, sollte dieser Verstandeszustand publik werden auf die Gefahr hin, dass ich als Vollidiot dastehe.
Wie soll ich sagen, eigentlich mag ich dieses Stammtischgeschwätz über die ignorante öffentliche Verwaltung nicht und trete dem entgegen, aber ich befürchte für das Straßenverkehrsamt Frankfurt trifft das zu. Vielleicht ist aber auch meine Erwartung an die Qualität von staatlichem Handeln schlichtweg naiv.
Kuriosum am Rande
Vielleicht ist es jemanden aufgefallen, wenn die vom Oeder Weg weg abbiegende Straße eine Einbahnstraße in Gegenrichtung ist mit Fahrradverkehr frei (Auf Verkehrszeichendeutsch: „Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt mit Zusatzzeichen 1022-10 Fahrradverkehr“) ist, dann stellt die Stadt ein Fahrradstraßen-Ende-Schild auf. Ist die vom Oeder Weg weg abbiegende Straße eine Einbahnstraße oder hat zwei Richtungen, wird ein Fahrradstraßen-Ende-Schild nicht aufgestellt. Das gilt auch für die T-Kreuzungen, die ich nicht besprochen habe.
Keine Ahnung was das bringen soll. Aber vielleicht kann mir das jemand erklären.